Sachverständiger Hotelgewerbe Gaststättengewerbe Existenzgründungen Inventarschätzungen Unternehmensbewertung

Leistungen

Inventarschätzungen: Ermittlung des Fortführungszeitwertes und auf Anforderung den Liquidationswert
Versicherungsgutachten:
Neuwert - Zeitwert - Ersatzwert - Liquidationszeitwert
Unternehmensbewertung: Zweckorientierte Bewertung bei:
  • Kauf oder Verkauf von gastronomischen Betrieben
  • Verpachtungen
  • erbrechtliche Auseinandersetzungen
  • familienrechtliche Auseinandersetzungen
Jede Unternehmensbewertung ist entsprechend ihres Anlasses zweckorientiert, so dass es den Unternehmenswert  nicht gibt, sondern lediglich einen auf den jeweiligen Zweck orientierten Wert. Das Ziel von allen Beteiligten  kann daher nur sein, den Unternehmenswert zu ermitteln, der allen Interessengruppen gerecht wird und bei späteren  Preisverhandlungen als Anhaltspunkt und Diskussionsgrundlage dient.
In der Regel erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der Grundgedanke des Ertragswertverfahrens  ist, dass nur der zukünftige Erfolg des Unternehmens den Unternehmenswert bestimmt.
Ein Unternehmen ist so viel wert, wie sich in Zukunft aus ihm verdienen lässt.
Bewertung einer Immobilie mit besonderer Nutzung - (Hotel/Gaststätten) Eigenkapitalanforderungen der Kreditinstitute (Basel II) Die Eigenkapitalanforderungen an die Kreditinstitute sehen zur Berechnung der Mindestanforderungen verschiedene Ansätze vor, die zur Verschärfung bei der Kreditfinanzierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit zu geringem Eigenkapital führen können, wovon insbesondere auch das Hotel und Gaststättengewerbe betroffen ist.

Es gibt eine Vielzahl von Immobilienprodukten, die für eine besondere Nutzung bestimmt sind, und die auf dem offenen Markt durchaus ihren Eigentümer zu Preisen wechseln, welche direkt auf das Geschäftspotenzial beruhen.

Zu den Immobilienprodukten, die gewöhnlich auf der Grundlage von voll betriebsfähiger Unternehmenseinheit bewertet werden, zählen Hotel und Freizeiteinrichtungen.

Grundlage für die Bewertung ist die gegenwärtige Marktsituation, die normale und lokale Marktlage, die langfristige Nachhaltigkeit, nachhaltiger Mietwert, Qualität und Lage, Bebauungsplan, die derzeitige Verwendung und nach Möglichkeit geeignete alternative Verwendungen sind möglichst zu berücksichtigen.

Es ist unbestritten, dass die Bewertung von Immobilien inzwischen nach übereinstimmender Auffassung von Theorie und Praxis ertragsorientiert zu erfolgen hat. Der Ertragswert ist als Barwert aller zukünftigen Erfolge der Immobilie aufzufassen, die bei Erhaltung der Ertrag bringenden Substanz der Immobilie auf Dauer entzogen werden kann. Er ergibt den theoretisch richtigen Immobilienwert.

Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der baulichen Anlagen wie Gebäude Außenanlagen und Betriebseinrichtungen getrennt vom Bodenwert nach Herstellungswerten zu ermitteln.

Der Sachwert ist zur Marktwertbestimmung für Unternehmensimmobilien jedoch nicht geeignet. Das bedeutet jedoch nicht, dass die im Unternehmen vorhandene Substanz für die Entscheidungswertermittlung irrelevant ist. Irrelevant ist der Substanzwert, jedoch nicht die Substanz. Umfang, Struktur und Beschaffenheit der vorhandenen Unternehmenssubstanz determinieren zum Beispiel den künftigen Investitionsbedarf und bestimmt letztendlich das Potenzial für die zu erwartenden Unternehmenserträge. Dabei darf sich der Mietwert einer gastgewerblichen Immobilie nie nach dem Grundstückssubstanzwert sondern ausschließlich nach der Ertragskraft richten. In der Praxis zeigt es sich immer wieder, dass die wirtschaftlichen Konsequenzen aus falsch abgeschlossenen Mietverträgen existenzbedrohend sein können und letztendlich auch den Vermieter in Schwierigkeiten bringen, weil der Mieter zahlungsunfähig wird und fest einkalkulierte Mieteinnahmen zur Tilgung aufgenommener Kredite fehlen.

Jever, Januar 2007
 
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